1. Allgemeines; Regelungsgegenstand
1.1. Die CAPTIQ GmbH (Neue Mainzer Str. 66 – 68, c/o Mindspace Eurotheum, 60311 Frankfurt am Main) („CAPTIQ“, „wir“, „uns“) betreibt eine Online-Darlehensvermittlungsplattform (etwa auf www.captiq.com, diese Webseite auch die „Webseite), die es Nutzern, bei denen es sich um Mitglieder von Kammerberufen (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte usw.) handelt, nach Maßgabe dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen („AVB“) ermöglicht, Darlehensverträge mit einem Finanzierungspartner (z.B. einer Bank) abzuschließen (die „Plattform“).
1.2. Diese AVB gelten für die Nutzung der von CAPTIQ in diesem Zusammenhang angebotenen Vermittlungsleistungen betreffend den Abschluss von Darlehensverträgen durch Nutzer („Nutzer“, „Sie“, „Ihnen“) bzw. für die Nutzung der Plattform.
1.3. CAPTIQ schließt (über die Plattform) selbst keine Darlehensverträge mit Nutzern ab, sondern vermittelt nur entsprechende Darlehensverträge zwischen Nutzern und einem Finanzierungspartner (eine Liste der Finanzierungspartner, die derzeit in Bezug auf solche Vermittlungsleistungen von CAPTIQ als Darlehensgeber in Frage kommen, finden Sie unter dem folgenden Link: www.captiq.com/finanzierungspartner. CAPTIQ bietet mit der Plattform die Möglichkeit, dass ein Nutzer und der Finanzierungspartner untereinander und in Bezug auf einen Darlehensvertrag bzw. dessen Vertragsanbahnung und -abwicklung miteinander kommunizieren, Erklärungen abgeben und Informationen austauschen können.
1.4. CAPTIQ schuldet gegenüber dem Nutzer keinen Vermittlungserfolg, d.h. der Nutzer hat keinen Anspruch gegenüber CAPTIQ darauf, dass die Vermittlungsleistungen von CAPTIQ in Bezug auf das vom Nutzer gewünschte Darlehen im Ergebnis zum Abschluss eines Darlehensvertrags zwischen dem Nutzer und dem Finanzierungspartner führen. Auf die Konditionen eines Darlehensvertrags zwischen dem Finanzierungspartner und dem Nutzer hat CAPTIQ keinen Einfluss. Im Hinblick auf die zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Finanzierungspartner über die Plattform geschlossenen Darlehensverträge gelten ausschließlich die zwischen dem Nutzer und dem Finanzierungspartner vereinbarten Vertragsbedingungen.
2. Registrierung zur Plattform; Vertragsschluss
2.1. Um die Plattform nutzen zu können, müssen Nutzer sich registrieren und diese AVB akzeptieren. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, die wir nachfolgend unter a. und b. näher darstellen:
a. Ein Nutzer kann sich selbst auf der Webseite zur Nutzung der Plattform registrieren. In diesem Zusammenhang werden bestimmte Daten des Nutzers (insb. Anrede, Name, Vorname, Adresse, E-Mailadresse, Unternehmensname, Rechtsform, Bilanzierungsform, Unternehmensadresse) sowie ein Benutzername und ein Passwort vom Nutzer (nach Maßgabe der auf der Plattform geltenden Passwortrichtlinien) abgefragt.
Wenn der Nutzer am Ende des Registrierungsprozesses auf der Webseite diese AVB akzeptiert und den Button „Registrieren“ betätigt, gibt er ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags betreffend die Nutzung der Plattform bzw. betreffend die Inanspruchnahme etwaiger künftig über die bzw. im Zusammenhang mit der Plattform erbrachter Vermittlungsleistungen von CAPTIQ nach Maßgabe dieser AVB (der „Vertrag“) ab. CAPTIQ wird dem Nutzer den Erhalt dieses Angebots zum Abschluss des Vertrags zeitnah per E-Mail bestätigen (die „Bestätigungs-E-Mail“). Mit dem Erhalt der Bestätigungs-E-Mail kommt der Vertrag zustande.
b. Wenn der Nutzer mit einem Finanzberater oder Darlehensvermittler (nachfolgend auch der oder die „Berater“) zusammenarbeitet, kann ggf. auch dieser eine Registrierung zur Plattform nach Maßgabe der folgenden Regelungen für den Nutzer vornehmen und den Vertragsabschluss zwischen dem Nutzer und CAPTIQ betreffend den Vertrag vorbereiten. Nicht alle Berater haben die Möglichkeit, eine solche Registrierung auf der Plattform durchzuführen, da es dazu auf Seiten des Beraters eine besondere technische Schnittstellenanbindung zur Plattform bzw. einen entsprechenden Web-Zugang bedarf. Nutzer sollten Ihre Berater darauf ansprechen und erfragen, ob der jeweilige Berater eine solche Anbindung an die Plattform nutzen kann.
Zur Registrierung muss ein berechtigter Berater über eine technische Schnittstelle zur Plattform bzw. einen speziellen Web-Zugang zur Plattform Daten zum Nutzer (insb. Anrede, Name, Vorname, Adresse, E-Mailadresse, Unternehmensname, Rechtsform, Bilanzierungsform, Unternehmensadresse) an CAPTIQ übermitteln. In diesem Zusammenhang wird durch CAPTIQ eine E-Mail an die vom Berater angegebene E-Mail-Adresse des entsprechenden Nutzers versandt (Angebot zum Abschluss des Vertrags seitens CAPTIQ), in welcher der Nutzer u.a. aufgefordert wird, diese AVB - (i.d.R.) durch Betätigung eines Buttons in der E-Mail - zu akzeptieren (daneben muss der Nutzer in diesem Rahmen für eine erfolgreiche Registrierung auch bestätigen, dass sein Berater für ihn bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit dem Darlehens(antrags)prozess vornehmen darf bzw., dass er bestimmte Informationen in diesem Zusammenhang von CAPTIQ erhalten darf). Durch das Akzeptieren der AVB durch den jeweiligen Nutzer (also i.d.R. durch die Betätigung des vorgenannten Buttons) nimmt der Nutzer das Angebot von CAPTIQ zum Abschluss des Vertrags an. CAPTIQ wird dem Nutzer den entsprechenden Abschluss der Registrierung des Nutzers zeitnah per E-Mail bestätigen. Auch der Berater wird in geeigneter Form durch CAPTIQ über den entsprechenden Vertragsschluss zeitnah nach Vertragsschluss informiert.
2.2. Die Registrierung, die Einrichtung und Freischaltung des CAPTIQ-Accounts und die Nutzung der Plattform sind für die Nutzer grds. entgeltfrei. Eine Zahlungsverpflichtung seitens des Nutzers in Form einer Vermittlungsgebühr besteht aber im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform dann, wenn der Nutzer mit einem Finanzierungspartner über die bzw. im Zusammenhang mit der Plattform einen Darlehensvertrag abschließt (vgl. zu der zu zahlenden Vermittlungsgebühr bei erfolgreicher Vermittlung eines Darlehensvertrags unten Ziffer 5.; vgl. auch Ziffer 4. unten zum Abschluss des Darlehensvertrags).
2.3. Der Nutzer ist verpflichtet, die bei einer Registrierung für die Plattform abgefragten Daten und Informationen vollständig und korrekt anzugeben bzw. bei einer Registrierung durch einen Berater im Namen des Nutzers, dem Berater entsprechend vollständige und korrekte Daten für die Zwecke der Registrierung mitzuteilen.
2.4. Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung angegebenen Daten und Informationen in seinem CAPTIQ-Account rechtzeitig zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, wenn sie sich ändern (z.B. wegen Umzugs, Änderung der E-Mail-Adresse) oder bei einer Registrierung durch einen Berater im Namen des Nutzers, dem Berater entsprechend Änderungen mitzuteilen und darauf hinzuwirken, dass der Berater diese Änderungen CAPTIQ mitteilt.
2.5. Der CAPTIQ-Account darf ausschließlich durch den registrierten Nutzer bzw. durch einen vom Nutzer bevollmächtigten Berater genutzt werden (in Bezug auf einen Berater gilt dies nur dann, wenn dieser einen Zugang zu einer wie vorstehend beschriebenen Schnittstellen bzw. Web-Anbindung zur Plattform hat; vgl. dazu oben Ziffer 2.1.b.).
2.6. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort für den CAPTIQ-Account sorgfältig aufzubewahren und seinen Zugang zu seinem CAPTIQ-Account sorgfältig zu sichern. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass kein unberechtigter Dritter Kenntnis von seinem Passwort erlangt. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und es unverzüglich zu ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Nutzer ist verpflichtet, CAPTIQ unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein CAPTIQ-Account von Dritten missbraucht wurde. Ist ein weiterer Missbrauch zu befürchten, hat der Nutzer gegenüber CAPTIQ die Sperrung seines CAPTIQ-Accounts anzuzeigen („Sperranzeige“): entweder schriftlich an CAPTIQ GmbH, Neue Mainzer Str. 66 – 68, c/o Mindspace Eurotheum, 60311 Frankfurt am Main) oder per E-Mail an support@captiq.com. Der Nutzer haftet gegenüber CAPTIQ für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung der vorgenannten Pflichten durch den Nutzer entstehen. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines CAPTIQ-Accounts vorgenommen werden, auch für missbräuchliche Aktivitäten Dritter, es sei denn er hat den Missbrauch nicht zu verantworten bzw. er hat seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt.
2.7. Dem Nutzer ist es untersagt, die Plattform rechtswidrig, vertragswidrig oder missbräuchlich zu nutzen, z.B. durch Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise der Plattform (Verletzung der Systemintegrität), durch Übertragung des CAPTIQ-Accounts auf Dritte oder durch Verschaffung des Zugangs zu dem CAPTIQ-Account an unberechtigte Dritte.
3. Nutzungsbedingungen; Vermittlungsleistungen von CAPTIQ
3.1. Der Nutzer und ggf. ein Berater des Nutzers dürfen die Plattform im bestimmungsgemäßen Umfang im Rahmen der Vorgaben dieser AVB nutzen, um den Abschluss eines Darlehensvertrags zwischen Nutzer und dem Finanzierungspartner anzubahnen und abzuwickeln.
3.2. CAPTIQ kann die Nutzung der Plattform oder einzelner Funktionen und Services derselben an Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. die Prüfung der Registrierungsdaten bzw. der Bonität und das Zahlungsverhalten. CAPTIQ ist insb. berechtigt, die Nutzung der Plattform einzuschränken bzw. seine Vermittlungsleistungen auszusetzen, wenn (i) sich im Rahmen einer durchgeführten Bonitätsprüfung betreffend den Nutzer ergibt, dass der Nutzer – aus Sicht von CAPTIQ – nicht die Bonitätskriterien für den Abschluss des gewünschten Darlehens erfüllt, und/oder (ii) der Nutzer gegen Vertragspflichten unter dem Vertrag verstößt (z.B. Angabe von inkorrekten Informationen betreffend den Nutzer). CAPTIQ wird den Nutzer in einem solchen Fall in geeigneter Form über die entsprechenden Einschränkungen und Aussetzungen informieren.
Ungeachtet der vorstehenden Regelungen stellt CAPTIQ Nutzern, deren Bonität für das vom Nutzer gewünschte Darlehen – aus Sicht von CAPTIQ – nicht ausreicht, ggf. Informationen zu anderen Unternehmen zur Verfügung, bei denen ein solcher Nutzer u.U. eine bessere Chance hat, ein Darlehen zu bekommen bzw. sich vermitteln zu lassen (es besteht aber kein Anspruch des Nutzers darauf, entsprechende Informationen von CAPTIQ zu erhalten).
3.3. Auf der Plattform veröffentlichte Angebote und Inhalte sowie Artikel, die nicht von CAPTIQ stammen, werden nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
3.4. Die relevanten Daten, Informationen und ggf. Mitteilungen betreffend die Anbahnung, den Abschluss, die Durchführung und die Abwicklung eines vom Nutzer bzw. von dessen Berater beantragten Darlehensvertrags darf CAPTIQ dem Nutzer und dem Finanzierungspartner im erforderlichen Umfang mittels der Plattform zur Verfügung stellen (z.B. übermittelt CAPTIQ ggf. von dem Finanzierungspartner erhaltene Informationen an den Nutzer).
Bei der Einschaltung eines Beraters auf Seiten des Nutzers (vgl. oben Ziffer 2.1.b.), darf CAPTIQ auch dem Berater entsprechende Daten, Informationen und Mitteilungen in dem vorgenannten Umfang zur Verfügung stellen.
3.5. Im Fall einer Einschaltung eines Beraters auf Seiten des Nutzers (vgl. oben Ziffer 2.1.b.), verpflichtet sich der Nutzer, CAPTIQ unverzüglich mitzuteilen, wenn das jeweilige Beratungsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Berater bzw. der entsprechende Beratungsvertrag beendet ist bzw. wenn er eine weitere Übermittlung von entsprechenden Daten, Informationen und Mitteilungen von CAPTIQ an den Berater nicht mehr wünscht
3.6. Durch die Zurverfügungstellung der Plattform (und der entsprechenden Funktionen und Services) schafft CAPTIQ für Nutzer überhaupt erst die Gelegenheit, dass es zu einem Darlehensvertragsschluss (vgl. zum Begriff „Darlehensvertragsschluss“ unten Ziffer 4.2) zwischen Finanzierungspartner und Nutzer kommen kann. CAPTIQ erbringt gegenüber dem Nutzer durch die Zurverfügungstellung der Plattform (und der entsprechenden Funktionen und Services) und durch die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten von CAPTIQ in Bezug auf (die Anbahnung) entsprechende(r) Darlehensverträge (vgl. z.B. unten Ziffer 4.1.) eine (vom Nutzer zu vergütende) Vermittlungsleistung. Der Nutzer schuldet daher mit Darlehensvertragsschluss gegenüber CAPTIQ die Zahlung einer Vermittlungsgebühr, die in Ziffer 5. näher beschrieben wird.
4. Vertragsschluss zwischen Nutzer und Finanzierungspartner
4.1. Soweit etwaige von CAPTIQ durchgeführte Vorprüfungen betreffend den Nutzer (z.B. betreffend die Bonität des Nutzers) ergeben, dass der Nutzer – nach Auffassung von CAPTIQ – grds. für das von dem Nutzer angefragte Darlehen in Frage kommt, wird CAPTIQ dem Nutzer einen Darlehensvertragsentwurf des Finanzierungspartners übermitteln. Diese Übermittlung des Darlehensvertragsentwurfs stellt noch nicht den Antrag auf Abschluss des Darlehensvertrags seitens des Finanzierungspartner dar.
Vielmehr gibt der Nutzer durch Unterzeichnung des Darlehensvertrags mittels elektronischer Signierung und Übermittlung dieses Vertrags ein Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags gegenüber dem Finanzierungspartner ab, wobei CAPTIQ im Rahmen dieses Prozesses als Empfangsbote für den Finanzierungspartner tätig wird und die entsprechenden Vertragsunterlagen – nach Durchführung von etwaigen weiteren Vorprüfung von CAPTIQ für den Finanzierungspartner betreffend die übermittelten Unterlagen und Informationen – an den Finanzierungspartner weiterleitet; das Angebot des Nutzers zum Abschluss des Darlehensvertrags wird mit Erhalt der entsprechenden Vertragsunterlagen bei dem Finanzierungspartner nach erfolgter Weiterleitung durch CAPTIQ wirksam. Sollten die vorstehend genannten Vorprüfungen durch CAPTIQ in Bezug auf die vom Nutzer übermittelten Unterlagen und Informationen zu einem negativen Ergebnis führen, wird CAPTIQ die entsprechenden Vertragsunterlagen nicht an den Finanzierungspartner weiterleiten und den Nutzer entsprechend informieren.
Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass der Finanzierungspartner einer solchen Darlehensanfrage des Nutzers zustimmt und in der Folge mit dem Nutzer einen entsprechenden Darlehensvertrag abschließt (dies steht allein im Ermessen des Finanzierungspartners).
4.2. Der Darlehensvertrag bedarf keiner gesonderten Annahmeerklärung durch den Finanzierungspartner. Der Darlehensvertrag kommt konkludent durch Auszahlung des Darlehens an den Nutzer zustande (dieser Zeitpunkt auch der „Darlehensvertragsschluss“).
4.3. Der Finanzierungspartner ist jeweils frei, Darlehensanfragen des Nutzers bzw. Angebote des Nutzers auf Abschluss eines Darlehensvertrags betreffend den Nutzer nicht anzunehmen. Die Entscheidung darüber liegt im freien Ermessen des Finanzierungspartners. Nimmt der Finanzierungspartner das Vertragsangebot eines Nutzers nicht an, wird CAPTIQ den Nutzer darüber informieren.
4.4. Zur Klarstellung: CAPTIQ ist keine Partei des Darlehensvertrags. Ein Darlehensvertrag kommt - wenn überhaupt - immer nur zwischen dem Nutzer und dem Finanzierungspartner zustande.
5. Vermittlungsgebühr
5.1. Im Rahmen des Darlehensvertrags zwischen Nutzer und dem Finanzierungspartner nimmt der Nutzer bei dem Finanzierungspartner ein Darlehen auf, welches zum einen den eigentlichen vom Nutzer gewünschten Darlehensbetrag (der „Auszahlungsbetrag Darlehensnehmer“ oder der „Auszahlungsbetrag“) und zum anderen eine zusätzliche prozentuale Vermittlungsgebühr für CAPTIQ umfasst (die „Vermittlungsgebühr“), d.h. der Nutzer finanziert mit dem Darlehen auch die an CAPTIQ zu zahlende Vermittlungsgebühr.
5.2. Der Nutzer schuldet CAPTIQ die Zahlung einer Vermittlungsgebühr nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
a. Die Vermittlungsgebühr beträgt 3 % des Auszahlungsbetrags.
b. Der Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsgebühr entsteht erst zum Zeitpunkt des Darlehensvertragsschlusses.
c. Die Vermittlungsgebühr ist mit dem Darlehensvertragsschluss sofort fällig (der „Fälligkeitszeitpunkt“).
d. Der Nutzer wird mit dem Finanzierungspartner im Rahmen des Darlehensvertrags vereinbaren und den Finanzierungspartner unwiderruflich anweisen, dass der Finanzierungspartner die Vermittlungsgebühr direkt an CAPTIQ zum Fälligkeitszeitpunkt auszahlt.
e. Zur Klarstellung: Eine Beendigung des Vertrags (unabhängig vom Rechtsgrund der Beendigung) hat keine Auswirkungen auf eine bereits entstandene Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung der Vermittlungsgebühr an CAPTIQ (d.h. eine solche Verpflichtung wird durch eine Beendigung des Vertrags nicht berührt).
f. Zur Klarstellung: Die Pflicht zur Zahlung der Vermittlungsgebühr an CAPTIQ besteht auch dann, wenn der Darlehensvertragsschluss erst nach Beendigung des Vertrags (unabhängig vom Rechtsgrund der Beendigung) erfolgt, solange der Darlehensvertrag aufgrund und/oder in Folge und/oder im Zusammenhang mit einer Vermittlungsleistung von CAPTIQ zustande kommt (vgl. zu den Vermittlungsleistungen Ziffer 3.6 oben).
6. Sperrung des CAPTIQ-Accounts
6.1. CAPTIQ sperrt den CAPTIQ-Account eines Nutzers auf Veranlassung des Nutzers, insbesondere im Fall einer Sperranzeige.
6.2. CAPTIQ ist darüber hinaus berechtigt, den CAPTIQ-Account eines Nutzers vorübergehend zu sperren, wenn
- ein außerordentlicher Kündigungsgrund zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund gegeben ist (vgl. unten Ziffer 7.3.); und / oder
- eine nicht autorisierte, rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung des CAPTIQ-Accounts stattfindet oder droht, z.B. durch Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise der Plattform (Verletzung der Systemintegrität), durch Übertragung des CAPTIQ-Accounts auf Dritte oder durch Verschaffung des Zugangs zu dem CAPTIQ-Account an unberechtigte Dritte; und / oder
- ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Nutzer in betrügerische und / oder rechtswidrige Aktivitäten betreffend die Plattform verwickelt ist und eine Sperrung zum Schutz der Interessen von CAPTIQ und/oder des jeweiligen Finanzierungspartners– aus Sicht von CAPTIQ – erforderlich erscheint; und / oder
- falsche Angaben im Rahmen der Registrierung gemacht wurden bzw. CAPTIQ einen hinreichenden Verdacht hat, dass dies der Fall ist.
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist die Sperrung auch ohne vorherige Information des Nutzers möglich. CAPTIQ wird den Nutzer über eine Aufhebung der Sperre des CAPTIQ-Accounts des Nutzers in geeigneter Form informieren.
7. Vertragsdauer; Kündigung; Folgen der Beendigung des Vertrags
7.1. Das Vertragsverhältnis betreffend den Vertrag zwischen dem Nutzer und CAPTIQ beginnt mit dem Abschluss des Vertrags (siehe oben unter Ziffer 2.1.) und gilt auf unbestimmte Zeit.
7.2. Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist in Textform per E-Mail an support@captiq.com oder schriftlich kündigen. CAPTIQ ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Monatsende schriftlich oder in Textform zu kündigen. Darüber hinaus ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags durch eine der Parteien ausgeschlossen.
7.3. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. CAPTIQ ist insbesondere berechtigt, den Vertrag außerordentlich, fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn
- der Nutzer falsche Angaben in Bezug auf seine Darlehensanfrage gemacht hat; und / oder
- der Nutzer in betrügerische und / oder rechtswidrige Aktivitäten betreffend die Plattform verwickelt ist und eine Sperrung zum Schutz der Interessen von CAPTIQ und/oder des jeweiligen Finanzierungspartners – aus Sicht von CAPTIQ – erforderlich erscheint; und / oder
- eine nicht autorisierte, rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung des CAPTIQ-Accounts stattfindet oder droht, z.B. durch Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise der Plattform (Verletzung der Systemintegrität), durch Übertragung des CAPTIQ-Accounts auf Dritte oder durch Verschaffung des Zugangs zu dem CAPTIQ-Account an unberechtigte Dritte.
Eine Kündigung nach Ziffer 7.3. muss schriftlich oder in Textform erfolgen (bei einer Kündigung des Nutzers in Textform per E-Mail an support@captiq.com).
7.4. Mit der Beendigung des Vertrags ist CAPTIQ berechtigt, den CAPTIQ-Account des Nutzers – vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz – dauerhaft zu sperren bzw. zu löschen.
Im Fall einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrags i.S.v. Ziffer 7.3. wird CAPTIQ die berechtigten Interessen des Nutzers in Bezug auf die Auswirkungen einer sofortigen Sperrung bzw. Löschung berücksichtigen und dem Nutzer, soweit eine sofortige Sperrung bzw. Löschung für den Nutzer unzumutbar ist, eine Übergangsfrist einräumen, die i.d.R. nicht länger als 14 Tage sein soll (die „Übergangsfrist“); die Einräumung einer Übergangsfrist ist jedoch insb. dann nicht erforderlich, wenn der Nutzer in einer Form gegen die vertraglichen Vereinbarungen unter dem Vertrag verstoßen hat, dass die Einräumung einer Übergangsfrist für CAPTIQ unzumutbar wäre.
7.5. Die Rechte und Pflichten aus den Verträgen zwischen Nutzer und Finanzierungspartner bleiben von einer Beendigung des Vertrags unberührt. Eine Beendigung des Darlehensvertrags zwischen Nutzer und Finanzierungspartner (gleich aus welchem Rechtsgrund) hat keine Auswirkungen auf den Vertrag (insb. bleibt die Vergütungspflicht des Nutzers nach Ziffer 5. bei einer Beendigung des Darlehensvertrags (gleich aus welchem Rechtsgrund) vollumfänglich bestehen).
8. Geistiges Eigentum und zulässige Nutzung der Plattform
8.1. Sämtliche Elemente der Plattform bzw. der Webseite, d.h. Daten und Materialien einschließlich Bilder, Grafiken, Illustrationen, Designs, Symbole, Fotos, Texte und sonstigen Abbildungen (im Folgenden in dieser Ziffer 8. auch die „ Inhalte“) stehen im Eigentum von CAPTIQ oder von Lizenzgebern und sind durch das Urheberrecht, das Markenrecht und/oder sonstige Rechte zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.
8.2. Der Nutzer darf die Inhalte nutzen, beispielsweise speichern oder drucken, allerdings nur soweit und in dem Umfang dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform steht.
8.3. Jegliche andere Nutzung und/oder Vervielfältigung der Inhalte, ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von CAPTIQ, verstößt gegen geltendes Recht und ist gemäß diesen AVB untersagt.
8.4. Die Verwendung von automatisierten Systemen oder Software zum Extrahieren von Daten von der Plattform, insbesondere für gewerbliche Zwecke, ist untersagt.
9. Verfügbarkeit / Systemausfall
9.1. CAPTIQ ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Plattform anzubieten. CAPTIQ übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Die Nutzung kann zeitweilig eingeschränkt werden, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. CAPTIQ berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen des Nutzers (wie z.B. durch Vorabinformationen).
9.2. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der Plattform, das Zustandekommen von Vertragsabschlüssen oder andere Funktionen der Plattform behindert, werden die Nutzer in jeweils geeigneter und angemessener Form informiert.
10. Haftung
10.1. Wir haften gegenüber den Nutzern jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in folgenden Fällen auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in Ziffer 10. zusammen auch „Schadensersatz“): Bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täuschung; in Fällen grober Fahrlässigkeit; für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei Übernahme einer Garantie durch uns; sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
10.2. Wir haften gegenüber Nutzern außerdem bei der schuldhaften Verletzung einer sog. Kardinalpflicht auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche der Nutzer auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.3. Im Übrigen sind etwaige Ansprüche auf Schadensersatz der Nutzer gegen CAPTIQ – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen eines Sachmangels, Rechtsmangels und/oder der Verletzung von anderen Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis (z.B. i.S.v. § 311 Abs. 2 BGB) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
10.4. Soweit nach den vorstehenden Regelungen unsere Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
10.5. Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen, z.B. nach §§ 8 – 11 TMG, bleiben unberührt.
10.6. Ansprüche auf Schadensersatz der Nutzer gegenüber CAPTIQ verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab gesetzlichem Fristbeginn.
11. Inhalte Dritter
Soweit die Plattform bzw. die Webseite Links und Verweise auf Dritte, insbesondere andere Websites, enthält, haben wir auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten keinen Einfluss und übernehmen daher dafür keine Haftung. Die Nutzung dieser Inhalte Dritter erfolgt durch Sie in eigener Verantwortung. Sollten Sie feststellen, dass wir auf Seiten mit illegalem oder bedenklichem Inhalt verwiesen haben, bitten wir um einen Hinweis, um diesen Verweis schnellstmöglich zu entfernen.
12. Datenschutz
CAPTIQ wird im Rahmen der Leistungserbringung, die für CAPTIQ geltenden gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzrechts beachten, insbesondere solcher aus der Datenschutzgrundverordnung. Die Datenschutzhinweise von CAPTIQ finden sie auf der Webseite.
13. Sonstiges
13.1. Eine Aufrechnung durch den Nutzer ist nur zulässig, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von CAPTIQ anerkannt sind. Außerdem ist der Nutzer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts (nur) insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, seine Gegenansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
13.2. Soweit nicht in diesem Vertrag oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorgesehen ist, ist der Nutzer nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CAPTIQ seine Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten ganz oder teilweise abzutreten oder sonst zu übertragen.
13.3. Diese AVB können in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite eingesehen, dort ausgedruckt und/oder als pdf-Dokument lokal auf einem geeigneten Datenträger gespeichert werden.
13.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers bzw. von Dritten werden ohne ausdrückliche Zustimmung von CAPTIQ nicht Vertragsinhalt (auch dann nicht, wenn CAPTIQ solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht).
13.5. Für CAPTIQ besteht unter bestimmten Voraussetzungen ggf. ein Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit diese AVB zu ändern (z.B. im Fall von für CAPTIQ relevanten Gesetzesänderungen). In einem solchen Fall wird CAPTIQ dem Nutzer die entsprechenden geänderten AVB in geeigneter Form (z.B. per E-Mail bzw. im Rahmen der Nutzung der Plattform durch den Nutzer) mitteilen und den Nutzer bitten, diesen zuzustimmen. Für den Fall, dass der Nutzer eine Zustimmung zu den geänderten AVB verweigert bzw. ablehnt, (i) steht dem Nutzer ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 7.3. dieser AVB zu, und (ii) steht CAPTIQ (a) ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 7.3. dieser AVB zu, sofern eine entsprechende Kündigung für CAPTIQ notwendig erscheint und der Nutzer dadurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird, und (b) ein Recht zur Sperrung gemäß Ziffer 6. dieser AVB zu, sofern eine entsprechende Sperrung für CAPTIQ notwendig erscheint und der Nutzer dadurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. CAPTIQ wird den Nutzer auf die vorgenannten möglichen Folgen einer Ablehnung der geänderten AVB im Rahmen der Bekanntgabe entsprechend geänderter AVB nochmals hinweisen.
13.6. Auf den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss (i) der Regeln des Internationalen Privatrechts, und (ii) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
13.7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Frankfurt am Main.
13.8. Sollten einzelne Bestimmungen der AVB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine wirksame Ersatzregelung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung bzw. dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Vertragslücke.